Liebe Kaderspieler,

bekanntermaßen habe ich mich bereit erklärt, die rechtliche Lage des LPVB zu klären, auch und insbesondere die Frage, ob eine Teilnahme des Kaders am Länderpokals 2008 möglich ist. Zur abschließenden Klärung dieser Euch besonders interessierenden Frage habe ich u. a. telefonisch mehrfach Kontakt mit dem Vorsitzenden des Rechtsauschusses des DPV, Jürgen Wahl, und mit dem Generalsekretär, Peter Blumenröther, aufgenommen. Zudem habe ich bei den Vorständen aller Mitgliedsvereine telefonisch und/oder per E-Mail angefragt, ob irgendwelche Einwände von Seiten der Vereine bestehen, sollte der Kader wie geplant die Reise nach Rastatt antreten. Ich teile Euch hiermit folgendes zur Kenntnisnahme mit:

1. Bis auf den CBdB habe ich von allen Vereinen die ausdrückliche Rückmeldung, dass man mit einer Teilnahme einverstanden ist, da die Reisekosten bekanntlich bereits entstanden sind;
2. Die LDV des LPVB hat den zurückgetretenenVorstand entlastet. Dies bedeutet u.a., dass die Mitgliedvereine ungeachtet der Tatsache, dass die ursprünglich auf der AoLDV im November 2007 nicht ausdrücklich abgestimmten erhöhten Reisekosten durch ein Votum der letzten LDV aus der Kasse des Landesverbandes übernommen werden;
3. Der Versicherungsschutz ist nach übereinstimmender Auffassung von Jürgen Wahl und Perter Blumenröther auf dem LP gegeben. Es handelt sich bekanntlich ja auch um eine DPV-Veranstaltung,- so dass die rechtliche Situation des LPVB hier nebensächlich erscheint;
4. Wer befürchtet, er müsse vor Ort möglicherweise eine Tagesersatzlizenz erwerben, der möge sich bitte mit Wolfgang Engelskirchen in Verbindung setzen;
5. Wolgang Engelskirchen wird nun, im Interesse der schnellstmöglichen Befriedung der Situation doch an der Reise wie geplant teilnehmen, so dass über Regressforderungen hier nichts weiter zu erklären ist. Weitestgehend einmütig wurde betont, man sei an einer gütlichen Einigung interessiert. Ich persönlich möchte Wolfgang in diesem Zusammenhang dafür danken, dass er bereit war hier "über seinen  Schatten zu springen";
6. Nach meinen Recherchen ist der Rücktritt des Vorstandes rechtswirksam und unumkehrbar. Ein kommisarische Amtsführung durch die ehemaligen Vorstandsmitglieder findet nicht statt. Der Rechtsauschuss hat auch keine kommisarischen Geschäftsführungsbefugnisse, sondern ist insbesondere mit der Organisation und baldigen Einladung zu einer neuen AoLDV beauftragt.
 
Daraus ergibt sich: 
a.) Ich gebe hier lediglich Informationen über die rechtliche Situation und das Willensbild der Mitgliedvereine weiter. Ich  verfüge nicht, bestimme nicht und ordne nichts an!
 
b.) Wie ich in Erfahrung gebracht habe, rumort es im  Kader im Hinblick auf die letzten getroffenen Personalentscheidungen. Im Hinblick auf evtl. notwendig werdende Entscheidungen vor Ort: Sollte Frank an seiner Teilnahme am LP festhalten, so tut er dies ausschließlich als  Betreuer, dessen Rat auf freiwilliger Basis gefolgt werden kann. Eine tatsächliche Entscheidungsgewalt obligt ihm nicht. Ich bitte alle Beteiligten, im Interese eines vor Ort einheitlichen, einvernehmlichen und friedlichen Auftretens, sich vielleicht am kommenden Freitagabend zusammenzusetzen, um zu klären, wie vor Ort z. B. die Frage des Einsatzes oder die evtl. notwendigen Auswechselungen konkret und von allen akzeptiert geregelt werden können. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass es u. U. vor Ort in der Boule-Öffentlichkeit zu einem Eklat kommt. Jeder und jede sollte darüber nachdenken, was er zur Vermeidung eben dieses Risikos beitragen kann. 
Gute Reise, maximalen Erfolg und vorallem einen friedlich-harmonisch verlaufenden Länderpokal!
Alexander Yokoyama

 

Das Boulodrome Kreuzberg

findet ihr am Paul-Lincke-Ufer zwischen Forster Str. und Liegnitzer Str.

 

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U-Bahn:

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Bus:

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